Bosch
Prüfzentrum Boxberg


Wer kann das Prüfzentrum Boxberg nutzen?
- Hersteller der Automobil- und Zulieferindustrie
- Unternehmen der technischen Überwachung
- Anbieter von Engineering-Leistungen und Institute/Hochschulen
- Anbieter von Fahr- und Sicherheitstrainings
- Veranstalter von Events und Produktpräsentationen
- Alle Geschäftsbereiche der Robert Bosch GmbH
Welche Fahrzeuge können getestet werden?
- Pkw
- Nfz
- Bus
- Anhänger
- Motorrad
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um das Prüfzentrum zu nutzen?
- Ihre vollständig ausgefüllte und von uns bestätigte Versuchsanmeldung
- Anerkennen von Nutzungsordnung und allgemeinen Nutzungsbedingungen
- Gültige Fahrerlaubnis
- Berechtigungsausweis für das Prüfzentrum Boxberg (wird vor Ort ausgestellt)
- Berechtigungsausweis für das Prüfzentrum. Damit wir Ihnen einen Berechtigungsausweis ausstellen können, ist vor Ort eine Streckeneinweisung erforderlich. Diese wird werktäglich um 9:00 Uhr, 11:00 Uhr und 13:00 Uhr durchgeführt.
Wann kann das Prüfzentrum Boxberg genutzt werden?
- An Werktagen von 7.00 bis 21.00 Uhr, darüber hinaus nach Vereinbarung (Änderungen vorbehalten)
- An Samstagen, Sonn- und Feiertagen nach Vereinbarung
Wie wird die Streckennutzung abgerechnet?
- Jedes Fahrzeug erhält bei der Ankunft im Prüfzentrum eine On-Board-Unit (OBU)
- Mit dieser OBU wird jede Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugs in einen Streckenabschnitt sowie die Nutzungsdauer registriert
- Im Regelfall wird jede angefangene halbe Stunde berechnet. Auf Wunsch kann auch ein Kurznutzertarif mit einem Viertelstundentakt gewählt werden.
Kundennutzen
- vielfältige Testmöglichkeiten
- moderne Büros und Werkstätten
- Werkstatt-Service
- hoher Sicherheitsstandard
- günstige Verkehrsanbindung
Nutzung/Anmeldung
- Wer kann es nutzen?
- AGB für Strecken und Gebäude
- AGB für Werk- und Dienstleistungen
- Nutzungsordnung
- Anmeldung

Übersicht
Einrichtungen / Service
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